Gewerbe & Selbstständigkeit

Alles zum Gewerbe als Automatenaufsteller

Von der Gewerbeanmeldung über steuerliche Fragen bis zur Erweiterung — hier findest du Antworten auf die wichtigsten Fragen rund um die Selbstständigkeit mit Automaten.

Häufige Fragen zum Gewerbe

Hier findest du Antworten auf die wichtigsten Fragen rund um die Gewerbeanmeldung als Automatenaufsteller.

Anmeldung & Grundlagen

Ja, da in der Regel Waren über den Automaten verkauft werden, handelt es sich um ein meldepflichtiges Gewerbe.
Geben Sie den Verkauf von Waren über Automaten als Tätigkeit an.
Bei geringem zeitlichen Aufwand und fehlender Existenzgrundlage handelt es sich um ein Kleingewerbe. Bei der Umsatzsteuer kann die Kleinunternehmerregelung genutzt werden.
Da der Automat nur eine Vertriebsform ist, liegt im weitesten Sinne ein Handelsgewerbe vor. Dies ist die umfassendste Beschreibung der Tätigkeit.
Die Anmeldung erfolgt bei der Stadt- oder Gemeindeverwaltung am Ort der Ausübung im Ordnungsamt.
Sie benötigen gültige Ausweispapiere.

Kosten & Steuern

Die Kosten liegen je nach Kommune zwischen 10 und 65 Euro.
Bei umfangreicherem Gewerbe ist es sehr sinnvoll, sich im Vorfeld beraten zu lassen. Steuerberater helfen z.B. beim Businessplan und Fördermitteln.
Steuerberater unterstützen Sie u.a. bei Buchhaltung und Steuererklärungen. Sie registrieren Sie beim Finanzamt und helfen Ihnen den Fragebogen auszufüllen.
Nach elektronischer Abgabe des Gründungsfragebogens dauert es in der Regel einige Tage bis zwei Wochen. Wichtig ist, vorab den Bedarf an Nummern zu klären. Hier kann ein Steuerberater helfen.

Erweiterung & Sonderfälle

Liegt überhaupt ein meldepflichtiges Gewerbe vor? Handelt es sich um ein Haupt- oder Nebenerwerbsgewerbe? Welche finanziellen, steuerlichen und rechtlichen Pflichten kommen auf mich zu? Ein Steuerberater kann hier unterstützen.
Ja, das ist üblich. Zunächst melde ich das Gewerbe an und starte dann meine Selbstständigkeit.
Ohne Anmeldung liegt ein Meldeverstoß vor. Die Gewerbeanmeldung sollte schnellstmöglich nachgeholt werden.
Jedes bestehende Gewerbe kann um Automatenaufstellung erweitert werden. Ein Automat kann eine neue Betriebsstätte darstellen, die extra angemeldet werden muss.
Ja, durch Anmeldung eines nebenberuflichen Gewerbes. Grundsätzlich gelten für alle Gewerbetreibenden die gleichen Rechte und Pflichten, es gibt aber Erleichterungen.

Noch Fragen?

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